Allgemeine Geschäftsbedingungen
I. Verkaufs- u. Lieferbedingungen

1. Für unsere Angebote, Lieferungen, Leistungen und sonstige Rechtshandlungen im Rahmen des Geschäftsbetriebes gelten ausschließlich die nachstehenden Verkaufsbedingungen. Abweichende Vereinbarungen zum Vertrag und zu diesen AGB und Nebenabreden bedürfen der Schriftform.

2. Allgemeine Geschäftsbedingungen des Kunden werden nicht Vertragsinhalt. Ihrer Geltung wird hiermit widersprochen. Sie finden auch dann keine Anwendung, wenn die Lieferung von Waren oder die Annahme von Zahlungen ohne einen weiteren ausdrücklichen Widerspruch gegen die Geschäftsbedingungen des Kunden erfolgt.

3. Wir behalten uns das Eigentum sowie das Urheberrecht an allen Zeichnungen, Entwürfen, Kostenvoranschlägen usw. vor. Sie dürfen ohne unsere ausdrückliche schriftliche Zustimmung keinem Dritten zugänglich gemacht oder geändert werden. Sofern eine Auftragserteilung nicht erfolgt, sind alle Unterlagen unverzüglich zurückzugeben.

II. Angebote, Lieferungen, Gefahrübergang

1. Wir halten uns an unsere schriftlichen Angebote acht Wochen gebunden. Mit der Bestellung erklärt der Kunde verbindlich, die bestellte Ware erwerben zu wollen. Mit der Auftragsbestätigung nehmen wir dieses Vertragsangebot des Kunden an. Wir versenden die Auftragsbestätigung alsbald nach interner Klärung der Produktionsmöglichkeiten in der Arbeitsvorbereitung, spätestens jedoch innerhalb von zwei Wochen nach Zugang der Bestellung. Die Annahme kann schriftlich durch eine Auftragsbestätigung oder durch Auslieferung der Ware an den Kunden erfolgen. Unsere Verkaufsangestellten sind nicht befugt, bei Vertragsabschluß mündliche Nebenabreden zu treffen oder mündliche Zusicherungen zu geben, die über den Inhalt des schriftlichen Vertrages hinausgehen.

2. Alle – auch schriftlichen – Vermerke und Bestätigungen sind bloße ungefähre Produktbeschreibungen, es sei denn, dass sie mit dem schriftlichen Vermerk „vereinbarte Beschaffenheit: ..."; gekennzeichnet sind. Die in unseren Prospekten und Preislisten enthaltenen Erklärungen oder Beschreibungen stellen keine Vereinbarung einer bestimmten Beschaffenheit dar. Dasselbe gilt für alle Zeichnungen, Abbildungen, Maße, Gewichte und sonstige Leistungsdaten. Garantien im Rechtssinne geben wir nicht ab. Wir behalten uns technische Änderungen sowie Änderungen in Form, Farbe und/oder Gewicht im Rahmen des Zumutbaren vor. Auch Abweichungen im Zuge des technischen Fortschritts bleiben vorbehalten. Der Kunde kann hieraus keine Rechte gegen uns herleiten.

3. Die Lieferung erfolgt ab Werk. Der Versand geschieht für Rechnung des Kunden, sofern nicht schriftlich ausdrücklich etwas anderes vereinbart worden ist. Unsere Leistungen sind Holschulden des Kunden. Die Gefahr des Untergangs geht mit der Aufgabe zum Versand auf den Kunden über. Dies gilt auch dann, wenn eine frachtfreie Lieferung vereinbart worden ist. Sofern der Kunde es wünscht, wird für die Lieferung auf seine Kosten eine Transportversicherung abgeschlossen. Die Wahl des Versandweges und der Beförderungsmittel erfolgt nach billigem Ermessen ohne Gewähr für die billigste Verfrachtung, sofern der Kunde nicht schriftlich ausdrückliche Vorgaben zum Versand äußert.

4. Sofern wir auf Wunsch des Kunden einen Auftrag stornieren, trägt der Kunde die bis zu diesem Zeitpunkt entstandenen Kosten, mindestens jedoch 5% des Rechnungswertes. Alle Rechte aus Verträgen mit uns stehen nur dem Kunden zu und sind nicht abtretbar.

Sofern uns Umstände bekannt werden, welche die Kreditwürdigkeit des Kunden in Frage stellen, insbesondere wenn dessen Bank einen Scheck nicht einlöst oder der Kunde seine Zahlungen einstellt, sind wir berechtigt, vom Vertrag zurückzutreten und alle noch offenen Rechnungsbeträge sofort fällig zu stellen, auch wenn zu deren Begleichung Schecks angenommen wurden. In diesem Fall sind wir außerdem berechtigt, Vorauszahlungen zu verlangen. Auch von einer Stundung oder einer verlängerten Zahlungsfrist können wir in diesem Fall zurücktreten.

IV. Liefertermin; Verzugsentschädigung
1. Der Liefertermin oder eine Angabe der Lieferwoche bemisst sich nach den angaben in unserer Auftragsbestätigung. Die Angaben sind grundsätzlich unverbindlich und dienen nur als Orientierung. Es kann jedoch schriftlich mit dem Vermerk: „Garantierte Lieferung bis zum …“ ein Liefertermin besonders vereinbart werden.

Der Liefertermin verzögert sich um denjenigen Zeitraum, der zur restlosen Klärung aller kaufmännischen und technischen Einzelheiten und Beibringung aller vom Kunden zu beschaffenden Unterlagen und Zulieferungen erforderlich ist.

Bei Lieferverzögerungen, die auf Umstände zurückzuführen sind, die uns bei Auftragserteilung unbekannt waren und von uns nicht zu vertreten sind, verlängern sich die Lieferfristen in angemessenem Umfang. Lieferverzögerungen aufgrund höherer Gewalt und ähnlichen Ereignissen haben wir auch bei verbindlich vereinbarten Lieferterminen nicht zu vertreten. Hierzu gehören insbesondere Streik, Aussperrung, behördliche Anordnungen o. ä., auch wenn sie bei unseren Lieferanten eintreten.

2. Lieferfristen gelten auch dann als erfüllt, wenn die Ware von unserem Lager verladen worden ist oder mangels rechtzeitiger Bereitstellung eines Beförderungsmittels durch den Kunden nicht rechtzeitig verladen werden konnte (Annahmeverzug). In diesem Fall geht die Gefahr eines zufälligen Untergangs oder einer zufälligen Verschlechterung der Ware ab Bereitstellung auf den Kunden über.

3. Im Falle einer Überschreitung der Liefertermine, die von uns zu vertreten ist, ist der Kunde berechtigt, schriftlich eine Nachfrist von vier Wochen für die Lieferung zu setzen. Nach Ablauf dieser Nachfrist kann er Gewährleistungsrechte geltend machen.

Bei Nichteinhaltung einer schriftlich verbindlich garantierten Lieferfrist aus von uns zu vertretenden Gründen kann der Kunde eine Verzugsentschädigung in Höhe von 0,5% für jede vollendete Woche des Verzugs geltend machen, insgesamt jedoch höchstens 5% des Rechnungswertes der vom Verzug betroffenen Lieferungen. Darüber hinausgehende Ansprüche des Kunden wegen verspäteter Lieferung sind ausgeschlossen, es sei denn, der Verzug beruht auf grober Fahrlässigkeit oder Vorsatz von unserer Seite. V. Preis, Verpackung

Die Verpackung wird gesondert zum Selbstkostenpreis in Rechnung gestellt. Eine Rücknahme der Verpackung erfolgt nicht.

Die Mehrwertsteuer ist in unseren Preisen nicht eingeschlossen. Sie wird gesondert in gesetzlicher Höhe am tag der Rechnungsstellung in der Rechnung gesondert ausgewiesen.

VI. Zahlungsbedingungen

1. Die Zahlungen sind auf die von uns angegebenen Kontoverbindungen ohne Abzüge zu leisten. Sofern sich aus der Auftragsbestätigung nichts anderes ergibt, ist der Kaufpreis innerhalb von 30 Tagen nach Rechnungseingang zur Zahlung fällig.

2. Bei einer Zahlung des gesamten Kaufpreises innerhalb von 10 Tagen nach Zugang unserer Rechnung gewähren wir 2% Skonto.

3. Nach Ablauf der Zahlungsfrist gerät der Kunde in Zahlungsverzug. Während des Verzugs hat er Verzugszinsen in Höhe von 8% über dem Basiszinssatz der Europäischen Zentralbank (EZB) zu zahlen. Wir behalten uns vor, im Einzelfall einen höheren Verzugsschaden nachzuweisen und geltend zu machen.

4. Zur Hereinnahme von Schecks anstelle einer Überweisung sind wir nicht verpflichtet. Im Falle der Hereinnahme eines Schecks gilt die Zahlung erst dann als erfolgt, wenn der Scheck uns unwiderruflich gutgeschrieben worden ist.

5. Der Kunde ist gegenüber unseren Zahlungsaufforderungen zur Aufrechnung, Zurückbehaltung oder Minderung nur berechtigt, wenn die Gegenansprüche rechtskräftig festgestellt wurden oder unstreitig sind.

6. Wir sind- auch bei anders lautenden Leistungsbestimmungen des Kunden berechtigt, Zahlungen zunächst auf dessen ältere Schulden anzurechnen. Sind durch Verzug des Kunden oder andere Obliegenheitsverletzungen bereits Zinsforderungen oder Kosten entstanden, so sind wir berechtigt, die Zahlungen zunächst auf die Kosten, dann auf die Zinsforderungen und zuletzt auf die Hauptforderung anzurechnen.

VII. Eigentumsvorbehalt

1. Die gelieferte Ware (Vorbehaltsware) bleibt bis zur Erfüllung aller unserer Ansprüche gegen den Kunden aus der Geschäftsverbindung unser Eigentum.

2. Der Kunde ist berechtigt, die gelieferten Waren im ordentlichen Geschäftsgang weiterzuverkaufen, zu verarbeiten oder zu vermischen, soweit es sich bei dem Liefergegenstand nicht um Waren handelt, die im Rahmen des Geschäftsbetriebs des Kunden bestimmungsgemäß verbracht werden; dabei tritt er uns jedoch bereits jetzt alle Forderungen aus der Weiterveräußerung, der Verarbeitung, der Vermischung oder aus sonstigen Rechtsgründen im Zusammenhang mit der Kaufsache (insbesondere aus Versicherungsverträgen oder unerlaubten Handlungen) in Höhe des mit uns vereinbarten Faktura-Endbetrages (inkl. Mehrwertsteuer) ab. Der Veräußerung stehe die Verwendung zur Erfüllung von Werk- oder Werklieferungsverträgen durch den Kunden gleich.

3. Der Eigentumsvorbehalt erstreckt sich auch auf durch Verarbeitung, Vermischung oder Verbindung der Ware entstehende Erzeugnisse zu deren vollem Wert, wobei diese Vorgänge für uns erfolgen, so dass wir als Hersteller gelten. Bleibt bei einer Verarbeitung, Vermischung oder Verbindung mit Waren Dritter deren Eigentumsrecht bestehen, so erwerben wir Miteigentum im Verhältnis der objektiven Werte dieser Waren. Erlischt das Eigentum von uns durch Verbindung oder Vermischung, so überträgt uns der Kunde bereits jetzt die ihm zustehenden Eigentums- bzw. Anwartschaftsrechte an dem neuen Bestand oder der Sache im Umfang des Rechnungswertes der von uns gelieferten Waren und verwahrt sie unentgeltlich für uns.

4. Der Kunde ist zur Einziehung der Forderungen aus der Weiterveräußerung trotz der Abtretung ermächtigt, solange wir diese Ermächtigung nicht widerrufen haben. Wir werden selbst die Forderungen nicht einziehen, solange der Kunde seinen Zahlungsverpflichtungen uns gegenüber ordnungsgemäß nachkommt. Der Kunde ist auf erstes schriftliches Verlangen hin verpflichtet, uns die Schuldner der abgetretenen Forderungen mitzuteilen sowie den Schuldnern die Abtretung anzuzeigen.

5. Wir sind berechtigt, die Befugnis des Kunden zur Weiterveräußerung im Rahmen von Ziffer 2. und zur Einziehung der an uns abgetretenen Forderungen mit sofortiger Wirkung zu widerrufen, wenn der Kunde uns gegenüber in Zahlungsverzug gerät, sich aufgrund einer wesentlichen Verschlechterung seiner Vermögensverhältnisse in Zahlungsschwierigkeiten befindet oder seine uns gegenüber obliegenden vertraglichen Pflichten nicht ordentlich erfüllt. Wird über das Vermögen des Kunden das Insolvenzverfahren beantragt, jegliche Zahlung eingestellt, eine eidesstattliche Versicherung gemäß § 807 ZPO abgegeben oder tritt im Zusammenhang mit Zahlungsschwierigkeiten ein Wechsel in der Inhaberschaft des Unternehmens des Kunden ein, erlischt die Befugnis zur Weiterveräußerung und zur Einziehung der an uns abgetretenen Forderungen automatisch.

6. Der Kunde wird die an dem (Mit-)Eigentum von uns unterliegenden Sachen mit der Sorgfalt eines ordentlichen Kaufmanns unentgeltlich für uns verwahren und sie gegen Feuer, Einbruchdiebstahl und sonstige übliche Risiken versichern. Der Kunde wird die im (Mit-)Eigentum von uns stehenden Sachen getrennt von seinen übrigen Waren lagern an denen (Mit-)Eigentümerstellung von uns an den Waren unzweifelhaft dokumentiert ist.

7. Eine Verpfändung oder Sicherungsübereignung der unter Eigentumsvorbehalt gelieferten Ware ist dem Kunden untersagt. Jede Pfändung oder jede anderweitige Beeinträchtigung unserer Eigentumsrechte durch Dritte hat der Kunde uns unverzüglich mitzuteilen und das Eigentumsrecht sowohl dem Dritten als auch uns gegenüber schriftlich zu bestätigen. Uns trotz eines Obsiegens in einem hieraus folgenden Rechtsstreit verbleibende Kosten hat der Kunde zu tragen. Soweit der Dritte nicht in der Lage ist die gerichtlichen und äußergerichtlichen Kosten gemäß § 771 ZPO zu erstatten, haftet der Kunde für den entstandenen Ausfall.

8. Bei vertragswidrigem Verhalten des Kunden, insbesondere bei Zahlungsverzug, sind wir berechtigt, die Waren zurückzunehmen; der Besteller stimmt einer Rücknahme in diesem Fall schon jetzt zu. Der Kunde verzichtet auf die Rechte, die ihm aus verbotener Eigenmacht zustehen würden und gestattet uns den Zugang zu den Räumen, in denen sich die Vorbehaltsware befindet. In der Rücknahme liegt nur dann ein Rücktritt vom Vertrag vor, wenn wir dies ausdrücklich erklären. Unsere durch die Rücknahme entstehenden Kosten (insbesondere Transportkosten) gehen zu Lasten des Kunden. Die Auslieferung der ohne ausdrückliche Rücktrittserklärung zurückgenommenen Waren kann der Kunde erst nach restloser Zahlung des Kaufpreises und aller Kosten verlangen. Unbeschadet der fortbestehenden Zahlungsverpflichtung des Kunden sind wir berechtigt, die zurückgenommenen Waren zu verwerten. Dies kann entweder durch einen freihändigen Verkauf erfolgen oder durch eine Gutschrift zum Vertragspreis – abzüglich aller gewährten Rabatte, Skonti und sonstiger Nachlässe und unter Abzug einer Wertminderung von 30 %.

9. Die uns zustehenden Sicherheiten werden insoweit nicht erfasst, als der Wert der Sicherheiten den Nennwert der zu sichernden Forderungen um 20 % übersteigt.

VIII. Gewährleistung

1. Die Gewährleistungsfrist beginnt mit dem Tag des Gefahrübergangs und endet nach 12 Monaten ohne Rücksicht auf die Betriebsdauer. Ausdrückliche Garantiezusagen mit einer längeren Gewährleistungsfrist bleiben hiervon unberührt.

2. Der Kunde muss die Ware nach Erhalt sofort prüfen und uns Mängel, Fehlmengen etc. unverzüglich schriftlich mitteilen (§ 377 HGB). Erkennbare Mängel müssen unverzüglich nach Eingang des Liefergegenstandes mitgeteilt werden, verdeckte Mängel unverzüglich nach ihrer Entdeckung. Anderenfalls ist die Geltendmachung der Gewährleistungsansprüche ausgeschlossen. Bei Anlieferung durch Speditionsfahrzeuge sind erkennbare Schäden, die beim Transport entstanden sind, auf dem Lieferschein und Frachtbrief zu vermerken und durch Unterschrift des Fahrers zu bestätigen. Der Kunde muss uns Gelegenheit geben, eigene Feststellungen zum Vorliegen des Mangels zu treffen.

3. Für Mängel haften wir nach unserer Wahl durch Nachbesserung oder Ersatzlieferung. Schlägt diese Nacherfüllung fehl, so kann der Kunde grundsätzlich nach seiner Wahl Minderung oder Rücktritt verlangen. Bei nur geringfügigen Mängeln steht dem Kunden kein Rücktrittsrecht zu. Erklärt der Kunde den Rücktritt vom Vertrag, so steht ihm daneben kein Schadensersatzanspruch wegen des Mangels zu. Wählt der Kunde nach gescheiterter Nacherfüllung Schadensersatz, so verbleibt die Ware beim Kunden, wenn ihm dies zumutbar ist. Der Schadensersatz beschränkt sich auf die Differenz zwischen dem Kaufpreis und dem tatsächlichen Wert der mangelhaften Sache. Dies gilt nicht, wenn die Vertragsverletzung arglistig verursacht wurde.

4. Reklamationen sind zunächst frachtfrei an uns zurückzusenden. Im Falle der Mangelhaftigkeit sind wir verpflichtet, alle zum Zwecke der Mängelbeseitigung erforderlichen Aufwendungen zu tragen, insbesondere Transport-, Wege-, Arbeits- und Materialkosten. Dies gilt nicht, soweit die Kosten dadurch erhöht wurden, dass die Kaufsache an einen anderen Ort als den Erfüllungsort erbracht verbracht wurde. Sofern kein Gewährleistungsfall vorliegt, hat der Kunde die Kosten der Prüfung (ggf. Sachverständigengutachten) einschließlich aller Nebenkosten (Fahrtkosten, Übernachtungen etc.) zu tragen.

IX. Schadensersatzansprüche

1. Wir haften für Schadensersatzansprüche aller Art, insbesondere auch aus Verschulden bei Vertragsabschluss, Pflichtverletzung und unerlaubter Handlung (§§ 823 ff, BGB), vorbehaltlich der Regelung nach Ziffer 2., soweit uns, unseren Mitarbeitern oder Erfüllungsgehilfen Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit zur Last fällt.

2. Bei Schäden resultierend aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit, Garantien oder der Verletzung vertragswesentlicher Pflichten haften wir auch für leichte Fahrlässigkeit. Im Falle der Verletzung vertragswesentlicher Pflichten beschränkt sich unsere Haftung auf den nach der Art der Waren vorhersehbaren, vertragstypischen, unmittelbaren Durchschnittsschaden. Eine Haftung bei Verletzung unwesentlicher Vertragspflichten ist ausgeschlossen.

3. Für Schutzrechtsverletzungen haften wir entsprechend der vorstehenden Regelungen, sofern und soweit bei vertragsgemäßer Verwendung der Waren solche Schutzrechte verletzt werden, die in der Bundesrepublik Deutschland Gültigkeit haben und zum Zeitpunkt der Lieferung veröffentlicht sind. Dies gilt nicht, soweit wir die Liefergegenstände nach vom Kunden übergebenen Zeichnungen, Modellen oder sonstigen Beschreibungen oder Angaben des Kunden hergestellt haben und nicht wissen oder im Zusammenhang mit den von uns entwickelten Erzeugnissen nicht wissen müssen, dass dadurch Schutzrechte verletzt werden. In diesem Fall haftet der Kunde für bereits eingetretene oder noch eintretende Schutzrechtsverletzung. Er ist verpflichtet, uns unverzüglich über mögliche oder behauptete Schutzrechtsverletzungen, die ihm bekannt werden, zu informieren und uns von Ansprüchen Dritter und allen anfallenden Kosten und Aufwendungen freizustellen.

4. Die Haftung nach den Bestimmungen des Produkthaftungsgesetzes sowie nach §§ 478, 479 BGB (Letztverkäuferregress) bleibt von den vorstehenden Regelungen unberührt.

5. Im Übrigen ist unsere Haftung ausgeschlossen.

X. Gerichtsstand

Erfüllungsort und Gerichtsstand für Lieferungen und Zahlungen ist Bad Aibling. Wir sind jedoch berechtigt, den Kunden auch an seinem Wohnsitz zu verklagen.

Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland. Die Geltung des UN-Kaufrechts ist ausgeschlossen.

XI. Datenspeicherun

Gemäß § 33 Abs. 1 des Bundesdatenschutzgesetzes (BDSG) geben wir Ihnen bekannt, dass wir Ihre Daten zum Zwecke der Geschäftsabwicklung in unserer EDV-Anlage gespeichert haben.